Ich behandle Kinder und Jugendliche im Alter von 0-21 Jahren. Für die Vereinbarung eines Ersttermins kontaktieren Sie mich bitte telefonisch unter 08721 / 957 99 97. Zur Vereinbarung eines ersten Termins für die Sprechstunde rufen Sie bitte zur Telefonsprechzeit an, in der Regel Mittwoch und Donnerstag zwischen 8.10 und 9 Uhr.
Derzeit kann es leider aufgrund hoher Nachfrage zu langen Wartezeiten für regelmäßige Therapietermine kommen, vor allem bei Nachmittagsterminen. Sie können sich zusätzlich an die Terminservicestelle unter 116117 wenden, um sich Termine für die Sprechstunde bei Psychotherapeuten vermitteln zu lassen.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an den Notruf Tel. 112, den Krisendienst unter Tel. 0800/655 3000, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116117 oder die Telefonseelsorge unter Tel. 0800-1110111.
Ab dem 15. Lebensjahr können sich Jugendliche auch alleine ohne Eltern vorstellen.
Natürlich sind auch in diesem Fall alle Gespräche streng vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Du kannst dich bei mir telefonisch melden (08721 / 957 99 97), am besten zur Telefonsprechzeit (Mittwoch und Donnerstag zwischen 8.10 und 9 Uhr).
Die Kosten für eine Psychotherapie werden im Normalfall von den Krankenkassen übernommen.
Ich behandle grundsätzlich Patienten aller Kassen, privat Versicherte und Beihilfeberechtigte, sowie Selbstzahler.
Bitte beachten Sie, dass meine derzeitigen Kapazitäten vor allem für den Versorgungsauftrag für die gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung stehen. Sie können sich aber gerne telefonisch melden, ob zum aktuellen Zeitpunkt Termine für Privatversicherte und Selbstzahler zur Verfügung stehen.
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von diesen in Form eines Antragsverfahrens in der Regel übernommen. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen gerne behilflich.
Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei privat Versicherten auch übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aufgrund meines Versorgungsauftrages für gesetzlich Versicherte sind derzeit nur in Ausnahmefällen Termine für Privatpatienten und Selbstzahler möglich.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).